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Model Release Vereinbarung

MODEL RELEASE VEREINBARUNG

HolidayPirates GmbH

Neue Grünstraße 18

10179 Berlin

- im Folgenden "der Lizenznehmer" genannt -

Präambel

Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an dem Content, die das Model darstellen. Zweck dieses Vertrages ist es, den Lizenznehmer in die Lage zu versetzen, den Content zur Förderung seiner eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. In diesem Zusammenhang vereinbaren die Vertragsparteien die folgenden Bedingungen.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Der Begriff "CONTENT" umfasst alle Fotos, Film-, Audio- oder sonstige Aufnahmen, die von dem Model gemacht werden, sei es Stand- oder Bewegtbild.

"MEDIEN" bezieht sich auf alle Medien, einschließlich digitaler, elektronischer, gedruckter, Fernseh-, Film-, Radio- und anderer Medien, die jetzt bekannt sind oder noch erfunden werden.

Der Begriff "MODEL" bezieht sich auf die Person, die auf im Content abgebildet ist, und schließt ihr Aussehen, ihr Bildnis und ihre Stimme ein.

§ 2 Rechte

Das Model räumt dem Lizenznehmer alle Rechte ein, den Content weltweit, zeitlich unbegrenzt und in allen bekannten und/oder unbekannten Medien zu nutzen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Internet, Social Media, Free-TV, Pay-TV, Kino, Print, Merchandising, Videogramme, insbesondere, aber nicht beschränkt auf den Zweck von Werbung, Marketingkampagnen, Promotion, Newsletter, Verpackungen für Produkte und deren Vertrieb, Firmenwebsites.

Das Modell erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenznehmer berechtigt ist, das Material mit anderem Material zu kombinieren, z.B. mit Bildern, Texten, Grafiken, GIFs oder anderem audiovisuellen Material, und das kombinierte Material in dem oben vereinbarten Umfang zu nutzen.

Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst auch das Recht des Lizenznehmers, die vorstehenden Rechte ganz oder teilweise, ausschließlich oder nicht ausschließlich an Dritte zu übertragen.

§ 3 Vergütung

Die Einräumung des Nutzungsrechts durch das Modell erfolgt unentgeltlich.

§ 4 Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Berlin, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.