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FTI Group pleite: Das musst du zur Insolvenz wissen

+ + Alle Reisen der FTI Group werden abgesagt und automatisch storniert + +

Einer der größten deutschen Reisekonzerne, die FTI Group, hat seine Insolvenz bekannt gegeben.

Allen betroffenen Mitarbeitenden der FTI Group möchten wir für eure jahrzehntelange grandiose Arbeit danken und wünschen euch in den herausfordernden Zeiten alles Gute.

Veröffentlicht von
Urlaubspiraten·7.6.2024
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Welche Reiseveranstalter sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Reiseanbieter FTI Touristik GmbH (Deutschland, Österreich und Niederlande), darüber hinaus 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.

Eure Reise ist ebenfalls davon betroffen, wenn ihr eure Reise bei einer Drittplattform gebucht wurde; entscheidend ist, dass einer der genannten Anbieter der Reiseveranstalter eurer Reise ist. Nicht betroffen sind auch gebuchte Leistungen anderer Reiseveranstalter (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die man bei FTI Touristik GmbH gebucht hat, da hier FTI nur als Vermittler agierte.

Was passiert mit meinem Geld?

Bei einer Pauschalreisebuchung

Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat bereits bestätigt, dass betroffene Reisende einer Pauschalreise mit einem Reisesicherungsschein von der Insolvenz betroffen sind und die entsprechenden Fonds abgesichert sind.

ℹ️ Geleistete Zahlungen will der DRSF für bereits begonnene und noch anstehende Reisen erstatten.

Die FTI Group übermittelt aktuell alle betroffenen Daten an DRSF. Dieser Prozess, sowie die Rückerstattungen, können erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern.

Es gibt Empfehlungen und Hinweise darauf, dass man sich mit seiner Bank in Verbindung setzen soll, um ggf. seine Zahlungen zu widerrufen. Das ist i.d.R. bei Zahlungen per Kreditkarte und Lastschrift (in gewissen Fristen) möglich.

Bei Einzelbuchungen von einem Hotel, einem Flug oder anderen Leistungen

Solltest du eine Einzelbuchung von einem Hotel, einem Flug, einem Mietwagen oder anderen Reiseleistungen der FTI Group haben, dann fallen diese nicht unter die Absicherungen des DRSF.

Du bist mit einem der genannten Reiseanbieter aktuell im Pauschalurlaub?

In diesem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen die FTI Group sich darum, dass du deine Reise wie geplant zu Ende machen kannst.

Falls das nicht möglich ist, wird für dich eine Rückreise zu ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds wirst du in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu findest du auf der Webseite des DRSF.

Betreuung vor Ort

Im Auftrag des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) übernimmt DERTOUR die Betreuung der Gäste in sieben beliebten Urlaubsdestinationen:

  • Türkei

  • Kanarische Inseln

  • Ägypten

  • Thailand

  • Sri Lanka

  • Vereinigte Arabische Emirate

  • Panama

In den genannten Urlaubszielen stehen Ihnen DERTOUR-Vertreter:innen als deutschsprachige Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Diese Mitarbeitenden stammen aus den DERTOUR-Zielgebietsagenturen und sind bestens mit den lokalen Gegebenheiten vertraut. Sollte es während deines Aufenthalts zu Problemen mit dem Hotel oder Transfer kommen, kannst du dich auf eine deutschsprachige telefonische Betreuung vor Ort verlassen.

Die TUI übernimmt die Betreuung von FTI Kundinnen und Kunden in diesen Zielgebieten:

  • Balearen

  • Griechenland

  • Malediven

  • Mexiko,

  • Kuba

  • Dominikanischen Republik

Die schauinsland-reisen GmbH übernimmt die Betreuung der FTI-Reisenden in folgenden Zielgebieten:

  • Spanien Festland

  • Bulgarien

  • Portugal Festland

Ich bin aktuell im Urlaub und das Hotel verlangt Geld von mir, was kann ich tun?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat für Pauschalurlaubende einen Nachweis der Absicherung durch DRSF erstellt, welches in solchen Fällen dem Hotelier vorgelegt werden kann.

Man erhofft sich dadurch, dass das Hotel auf eine sofortige Nachzahlung verzichtet.

Sollte dies nicht funktionieren, wende dich bitte an der Reiseleitung deines Zielgebietes, die Übersicht dazu findest du genau über diesem Absatz.

Du hast eine Pauschalreise mit einem der Reiseanbieter gebucht, was nun?

Wichtig ist zunächst: Ruhe bewahren.

Die FTI Group ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle gebuchten Reiseleistungen zu stornieren. Jedoch greift nun der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) - Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden.

👉 Alle kommenden Abreisen werden nun automatisch storniert

⚠️ Wichtig: Wir empfehlen darüber hinaus, eure Reise nicht eigenständig zu stornieren, da ihr sonst den Anspruch auf Leistungen aus dem Sicherungsfonds verlieren könntet.

FTI fordert mich auf, meine Restzahlung für meine Pauschalreise zu tätigen, was soll ich tun?

Die fvw, ein Fachmedium für Touristik, hat mit dem Rechtsexperten Roosbeh Karimi der gleichnamigen Kanzlei in Berlin und Rechtsbeistand des Verbands unabhängiger selbstständiger Reisebüros Bundesverband (VUSR) sowie Kay Rodegra, Anwalt der Kanzlei Rodegra in Würzburg, und Hans-Josef Vogel, Anwalt der Kanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf gesprochen, die Kanzlei Rodegra empfiehlt dazu Folgendes:

Sollte es dazu kommen, dass FTI Kunden zur Zahlung des restlichen offenen Betrags einer geplanten Reise auffordert, rät Anwalt Rodegra davon ab, diese Zahlung zu tätigen. "Die Kunden sollten sich in einem Begleitschreiben darauf berufen, dass die Durchführung der Reise nicht sicher sei und sie daher die Restzahlung zunächst zurückhalten, bis eine Durchführungszusage erfolgt."

Du hast nur ein Hotel, einen Mietwagen, einen Flug oder andere Leistungen gebucht?

Solltest du eine Einzelbuchung von einem Hotel, einem Flug, einem Mietwagen oder anderen Reiseleistungen der FTI Group haben, dann fallen diese nicht unter die Absicherungen des DRSF. Das bedeutet leider auch, dass geleistete Zahlungen nicht erstattet werden können.

Die FTI Group prüft in Abstimmung mit dem DRSF, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können. Die Kundinnen und Kunden werden in diesem Fall proaktiv informiert.

Wer ist dein korrekter Ansprechpartner?

Normalerweise ist der Reisevermittler deiner Reise, unabhängig vom Reiseveranstalter, dein Ansprechpartner. Solltest du beispielsweise eine Pauschalreise über unsere Webseite gebucht haben, dann ist unser Reisepartner weg.de dein Reisevermittler und Ansprechpartner.

Durch die Insolvenz der FTI Group kann dir aktuell aber nur die FTI Group Auskünfte erteilen, somit ist die FTI Group aktuell dein einziger Ansprechpartner, wenn es um Reisefragen wie Stornierungen oder Umbuchungen geht.

  • Hotline der FTI: +49 (0)89 710 45 14 98

Erreichbarkeit aktuell eingeschränkt

Da die FTI Group zu den größten Reisekonzernen Europas zählt, ist die Erreichbarkeit aktuell, durch die enorme Nachfrage, eingeschränkt. Die FTI Group bearbeitet aktuell die Abreisen chronologisch und bittet darum, es ggf. erneut zu probieren, sollte man sie nicht erreichen können.

Du brauchst kurzfristig eine neue Reise?

Kurzfristig noch den passenden (neuen) Urlaub zu finden, kann sicherlich herausfordernd sein. Wir haben Tipps für euch zusammengefasst, wie das noch gelingen kann und wie du sogar noch etwas Geld sparen kannst!

  • 125 Euro Cashback bei Buchung bis zum 16. Juni auf alle Pauschalreisen mit einem Gesamtwert ab 1.999 Euro - 👉 weitere Informationen

  • Bei Buchung bis zum 30. Juni verzichtet der Reiseveranstalter TUI Deutschland auf die Anzahlung bei Pauschalreisen mit Abreise bis zum 31. Oktober - 👉 weitere Informationen

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