Reisen wird dank neuer Einreiseverordnung einfacher
Ahoi Piraten,
diese plötzliche Änderung der Einreiseverordnung heute hat auch uns ein bisschen überrascht:
Für "normale" Risikogebiete könnt ihr euch ab jetzt die Rückreise-Quarantäne einfach mit einem negativen Testergebnis ersparen (auch, wenn ihr nicht geimpft/genesen seid)!
Alle weiteren Infos bekommt ihr unten.
PS: Bitte habt Verständnis dafür, dass wir es nicht schaffen, die Infos jetzt so schnell in alle unsere Deals einzubauen, die schon online sind. Die Infos, die hier stehen, sind auf jeden Fall die aktuellen!
Es gibt jetzt keine Unterschiede zwischen den Bundesländern mehr, die neue Einreiseverordnung gilt für ganz Deutschland!
Die neuen Regeln gelten ab dem 13. Mai.
Die generelle Testpflicht vor Flügen nach Deutschland wird verlängert. Ausnahmen gelten für Kinder, Geimpfte und Genesene (siehe unten).
Hinweis: Wann muss der Test gemacht werden?
Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet = vor der Einreise nach Deutschland
Flugreise = vor dem Rückflug nach Deutschland
PKW/Bus/Bahn/Schiff aus normalem Risikogebiet = vor der Einreise oder in Deutschland
PKW/Bus/Bahn/Schiff aus Nicht-Risikogebiet = kein Test notwendig
Wichtigste Änderung: Wer aus einem "normalen" Risikogebiet kommt, kann sich nun mit einem negativen Testergebnis (Antigen-Schnelltest bei Einreise bis zu 48 Stunden alt oder PCR-Test bei Einreise bis zu 72 Stunden alt) komplett von der Quarantäne-Pflicht befreien! (Flugreisende reisen ja ohnehin schon mit einem Testergebnis ein; Reisende per Bahn/Bus/PKW können den Test einfach vor oder kurz nach der Rückreise machen.)
Rückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet können nach wie vor mit einem weiteren negativen Testergebnis ab dem fünften Tag nach der Rückkehr ihre Quarantäne beenden. (Ohne weiteren Test müssen sie 10 Tage in Quarantäne bleiben.)
Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet bleibt es bei der 14-tägigen Quarantäne für alle.
Ab dem 30. Mai muss der Nachweis (Testergebnis oder Impfausweis) digital mit der Einreiseanmeldung hochgeladen werden.
Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen negativen Test vor dem Rückflug und auch am Boden keinen negativen Test auf der Rückreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten.
Für die nachfolgenden Personengruppen
Geimpfte – also Personen, bei denen die vollständige Impfung mindestens zwei Wochen her ist (Nachweis: Impfausweis/Beleg in gedruckter oder digitaler Form, in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache)
Genesene, bei denen die Infektion mindestens 28 Tage aber höchstens 6 Monate her ist (Nachweis: positiver PCR-Test aus der Vergangenheit; Antigen-Test reicht nicht aus)
Genesene, bei denen die Infektion mehr als 6 Monate her ist, die aber mindestens zwei Wochen zuvor eine erste Impfdosis erhalten haben
gilt: Keine Testpflicht vor dem Rückflug bei normalen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten. Sie müssen nur ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Für die Rückkehr aus Virusvariantengebieten benötigen sie aber weiterhin einen Test und müssen dann für 14 Tage in Quarantäne.
Für alle Ziele, die nur "normales" Risikogebiet sind, wird das Reisen ab sofort einfacher, da ihr euch mit dem negativen Testergebnis komplett von der Quarantäne befreien lassen könnt.
Zu diesen Zielen gehören unter anderem:
komplett Griechenland
komplett Italien
Jamaika
Kenia
Kuba
Namibia
komplett Österreich
komplett Polen
die Schweiz
Spanien (auch Kanaren)
Tschechien
Vereinigte Arabische Emirate
Tipp: Wir gehen davon aus, dass diese Nachricht eine Initialzündung für den Tourismus sein wird und die Buchungen zunehmen und damit einhergehend auch die Preise ansteigen und die Verfügbarkeiten sinken werden. Wenn ihr schon einen Urlaub in Planung habt, würden wir euch raten, lieber so bald es geht zu buchen.
Wegen der Flut an Nachfragen in den Sozialen Medien und unter dem Artikel, hier noch ein paar Ergänzungen.
Das sind alle Risikogebiete, die kein Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet sind. In der Regel haben diese eine Inzidenz zwischen 50 und 200. Das ist aber nur ein Anhaltspunkt. Letztlich treffen RKI und Bundesregierung die Entscheidung über die Einordnung.
Ihr findet alle normalen Risikogebiete auf der Seite des RKI unter Punkt 3 ("3. Folgende Staaten/Regionen gelten aktuell als Risikogebiete").
Entweder einen Antigen-Schnelltest (dieser darf bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein) oder einen PCR-Test (darf bei der Einreise 72 Stunden alt sein). Ausnahme: Virusvariantengebiet, hier darf der Antigenschnelltest bei der Einreise nur 24 Stunden alt sein.
Wir haben euch die entsprechenden Passagen, die die Regeln belegen, mal herausgesucht.
Thema 1: Bei Rückkehr aus "einfachem" Risikogebiet keine Quarantäne, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt (ebenso nicht für Geimpfte und Genesene)
Hier der Paragraph zur Absonderung (= Quarantäne) aus der Verordnung vom 12. Mai:
"Die Absonderung nach Absatz 1 Satz 1 hat für einen Zeitraum von zehn Tagen zu erfolgen. Die Absonderung endet abweichend von Satz 1 vor dem Ablauf von zehn Tagen für genesene, geimpfte oder getestete Personen, wenn diese den Genesenennachweis, den Impfnachweis oder den Testnachweis nach § 7 Absatz 4 Satz 1 an die zuständige Behörde übermitteln. Bei Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, darf die zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein."
➡️ Sobald der Testnachweis da ist, endet die Quarantäne. Testnachweis bei Einreise = keine Quarantäne
Quelle: Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums
Außerdem findet ihr die Infos noch mal weniger kompliziert zusammengefasst bei der Bundesregierung:
"Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können."
Quelle: Zusammenfassung der Bundesregierung
Thema 2: Keine Quarantäne für Geimpfte bei "einfachen" Risikogebieten & Hochinzidenzgebieten
Hier der entsprechende Paragraph aus der Verordnung zur Gleichstellung von Geimpften und Genesenen:
„§10 Ausnahmen von Absonderungspflichten
(1) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht eine Pflicht zur Absonderung vorsieht, gilt diese Pflicht nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Pflicht zur Absonderung besteht wegen
1. des Kontakts zu einer Person, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom Robert Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist, oder
2. der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus- Einreiseverordnung.“
Und weiter unten in den Erläuterungen:
„Absatz 1 regelt, dass sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des IfSG erlassenes Landesrecht eine Pflicht zur Absonderung vorsieht, diese Pflicht nicht für geimpfte Personen und genesene Personen gilt. Die Vorschrift umfasst auch von den Ländern geregelte Absonderungspflichten für Personen, die aus dem Ausland einreisen.“
+++ Alle Angaben ohne Gewähr +++ Wir haben euch alle Infos zusammengetragen, die wir zu dem Thema finden konnten, sie anhand unserer bisherigen Erfahrung interpretiert und übersichtlich aufbereitet. Dennoch sind wir natürlich keine Juristen und können keine Rechtsberatung leisten. Ein wichtiger Punkt ist, dass sich gerade zu Beginn noch nicht alle Regeln zu allen Mitarbeitern von Fluglinien und Flughäfen herumgesprochen haben werden und es anfangs noch zu Irritationen um die genaue Anwendung kommen kann. Auch halten wir Nachbesserung an der Verordnung für möglich, da wir skeptisch sind, ob Kinder unter 6 Jahren zwar von der Testpflicht, aber nicht von der Quarantäne-Pflicht befreit sein sollen. +++
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