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Lizenzvereinbarung - BUGC-
LIZENZVEREINBARUNG
HolidayPirates GmbH
Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin
- im Folgenden „Der Lizenznehmer“ genannt - § 1 Präambel
Der Lizenzgeber ist Inhaber der Nutzungsrechte an Videos und Fotos - im Folgenden zusammenfassend als „Bildmaterial“ bezeichnet. Der Lizenznehmer möchte das Bildmaterial des Lizenzgebers für seine eigenen geschäftlichen Zwecke nutzen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an dem Bildmaterial des Lizenzgebers zu den nachfolgenden Bedingungen. Zweck dieses Vertrages ist es, den Lizenznehmer in die Lage zu versetzen, das Bildmaterial des Lizenzgebers zur Förderung seiner eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Mit der Überlassung des Bildmaterials an den Lizenznehmer erklärt sich der Lizenzgeber mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
§ 2 Rechte
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Bildmaterial weltweit, auf seiner Unternehmenswebsite und in den Social-Media-Kanälen des Lizenznehmers zu veröffentlichen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Zwecke von Werbung, Marketingkampagnen, Promotion, Newslettern und Unternehmenswebsites. Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, Auszüge aus dem Bildmaterial im vorgenannten Umfang zu nutzen.
(2) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die eingeräumten Rechte unterzulizenzieren, mit Ausnahme der notwendigen Rechteeinräumung an die Betreiber der Social-Media-Kanäle.
(3) Der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenznehmer berechtigt ist, das Bildmaterial zu bearbeiten und mit anderem Material, wie z.B. Bildern, Texten, Grafiken, GIFs, sonstigem audiovisuellen Material zu kombinieren und das kombinierte Material in dem oben vereinbarten Umfang zu nutzen.
§ 3 Vergütung
Die Einräumung des Nutzungsrechts durch den Lizenzgeber erfolgt unentgeltlich.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, stets den Urheber zu nennen und das jeweilige Bildmaterial mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, indem er den vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Namen und/oder den Namen seines Social-Media-Accounts nennt.
§ 4 Rechte Dritter / Haftung
(1) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass das Bildmaterial nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere keine Rechte Dritter (z.B. allgemeine Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzt.
(2) Der Lizenzgeber sichert ferner zu, dass er allein berechtigt ist, über die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Urheberrechte an dem Bildmaterial zu verfügen.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Berlin, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.