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München Hauptbahnhof deutsche bahn

Ab 15. August neue Regeln beim Bahnfahren

Wenn ihr ab und zu mit der Bahn fahrt, solltet ihr diese Änderungen kennen.

Veröffentlicht von
Tobi·12.8.2023
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Ab dem 15. August 2023 treten für Bahnreisende einige (negative) Änderungen in Kraft, vor allem für Nutzer des Deutschland-Tickets. Diese haben vor allem damit zu tun, dass das 49-Euro-Angebot der Verkehrsverbünde und der Bahn aufgrund einer neuen EU-Verordnung nun als "Angebot mit stark ermäßigtem Beförderungsentgelt" eingestuft wird.

Beschränkter Umstieg auf Fernverkehrszüge

Die bisherige Möglichkeit, bei großen Verspätungen oder Ausfällen von Nahverkehrszügen auch mit dem Deutschland-Ticket auf Intercity-Express, Intercity oder Eurocity auszuweichen, ändert sich damit drastisch. Reisende können nur noch dann auf Fernverkehrszüge umsteigen, wenn die Ankunft am Zielort nach Mitternacht liegt oder bei Ankunft zwischen null und fünf Uhr eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt. Andernfalls muss auf den nächsten Nahverkehrszug gewartet werden.

Entschädigungsverlust bei verpasstem Anschluss

Wenn ihr ein Ticket für den Fernverkehr besitzt (z.B. ICE) und mit dem Deutschland-Ticket per Regionalzug zum Fernbahnhof anreist, seid ihr ab dem 15. August ebenfalls schlechter gestellt. Solltet ihr euren Fernverkehrszug in diesem Fall nämlich wegen einer Verspätung verpassen, habt ihr keinen Anspruch mehr auf Entschädigung oder Schadenersatz.

Wegfall von Entschädigungen bei außergewöhnlichen Umständen

Ab Mitte August müssen Eisenbahnunternehmen keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn Züge aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" wie Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug oder Personen auf den Gleisen ausfallen oder sich verspäten. Die bisherige Möglichkeit, bei Verspätungen von einer Stunde 25 Prozent und bei Verspätungen von zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zu erhalten, entfällt.

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