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Ein Urlauber bekam nach einer Pauschalreise fast 1.000 Euro zurück, weil Sonnenliegen am Hotelpool täglich blockiert waren.
Handtuch drauf, Gast weg: Was an vielen Hotelpools seit Jahren für genervtes Augenrollen sorgt, kann im Extremfall tatsächlich ein Reisemangel sein. Das Amtsgericht Hannover hat einem Urlauber recht gegeben, der nach einer Pauschalreise auf Kos einen Teil des Reisepreises zurückforderte, weil die Liegen am Pool regelmäßig schon ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert wurden, ohne dass sie tatsächlich genutzt wurden.
Der Fall: Der Reisende hatte im August 2024 eine Pauschalreise für 7.186 Euro gebucht. Für ihn und seine Familie war der Pool nach Angaben des Gerichts ein wichtiger Teil des Urlaubs. Weil die Liegen trotz Hotelregeln immer wieder blockiert waren, wandte er sich an Reiseleitung und Hotelpersonal, allerdings ohne Erfolg.
Das Gericht sah darin einen Reisemangel. Für die betroffenen zehn Urlaubstage wurde der Reisepreis um jeweils 15 Prozent gemindert. Insgesamt ging es um 986,70 Euro. Der Veranstalter hatte zunächst 350 Euro gezahlt, muss laut Urteil aber auch die restlichen 636,70 Euro erstatten. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass es sich um eine Unterkunft im gehobenen Preissegment handelte.
Wichtig ist aber: Das Urteil ist keine pauschale Freifahrkarte für jede nervige Liegen-Situation. Ein Gerichtssprecher sprach von einer Einzelfallentscheidung. Entscheidend war hier offenbar, dass die Liegen über mehrere Tage systematisch blockiert wurden, die Nutzung des Pools dadurch deutlich eingeschränkt war und sich der Reisende vor Ort vergeblich beschwert hatte.
Für Pauschalurlauber heißt das: Wer im Hotel dauerhaft keine realistische Chance auf eine Liege bekommt, sollte den Mangel direkt vor Ort melden, Fotos machen, Zeiten notieren und Reiseleitung oder Veranstalter informieren. Denn nur wer dem Anbieter die Möglichkeit gibt, das Problem zu beheben, hat später bessere Chancen auf eine Minderung.