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Helm, Kennzeichen, Blinker: Italien zieht die Regeln für E-Scooter deutlich an. Wer im Urlaub einfach aufsteigt, riskiert künftig hohe Bußgelder.
E-Scooter sind für viele Reisende praktisch: App öffnen, Roller entsperren und schnell vom Bahnhof zum Hotel oder durch die Stadt fahren. In Italien solltet ihr ab sofort aber genauer hinschauen, bevor ihr einfach losrollt. Seit dem 16. Mai 2026 gelten dort deutlich strengere Vorschriften für E-Scooter. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 800 Euro fällig werden.
Grundlage sind neue nationale Regelungen, mit denen Italien auf steigende Unfallzahlen und das Roller-Chaos in vielen Innenstädten reagiert. Laut dem Fachportal „Auto Motor Sport“ zählt das neue Regelwerk zu den strengsten E-Scooter-Vorschriften Europas.
Die wichtigste Änderung für Urlauberinnen und Urlauber: In Italien gilt nun eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooter. Das betrifft nicht nur Minderjährige, sondern alle Fahrenden, also auch Erwachsene und auch Nutzer von Leih-Scootern.
Wer ohne Helm fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 200 Euro rechnen. Gerade für spontane Fahrten mit Miet-Scootern kann das schnell zum Problem werden, wenn kein Helm verfügbar ist.
Komplizierter wird es für alle, die ihren eigenen E-Scooter mit nach Italien nehmen möchten. Jeder E-Scooter benötigt dort künftig ein offizielles Kennzeichen in Form eines personengebundenen Aufklebers. Dieser muss über das italienische Verkehrsministerium beantragt werden und kostet 9 Euro.
Ob deutsche Versicherungsplaketten und Kennzeichen automatisch anerkannt werden, ist laut „Auto Motor Sport“ derzeit nicht abschließend geklärt. Genau deshalb sollten Reisende mit eigenem Scooter besonders vorsichtig sein. Fehlende Kennzeichnung kann teuer werden; bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 100 und 400 Euro.
Italien schreibt künftig außerdem bestimmte technische Ausstattungen vor. E-Scooter müssen unter anderem Blinker vorne und hinten, Bremslichter sowie Bremsen an beiden Rädern haben. Gerade ältere oder günstige Modelle dürften diese Anforderungen nicht immer erfüllen.
Wer mit einem technisch nicht regelkonformen Scooter unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 800 Euro. Im schlimmsten Fall kann der Roller sogar beschlagnahmt werden.
E-Scooter dürfen in Italien nur noch innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen genutzt werden, auf denen maximal 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Für die Scooter selbst gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.
Verboten sind E-Scooter unter anderem auf Gehwegen, Fahrradwegen, außerörtlichen Straßen und in vielen Fußgängerzonen. In Bereichen, in denen sie in Fußgängerzonen erlaubt sind, gilt Schrittgeschwindigkeit, also maximal sechs Kilometer pro Stunde.
Außerdem darf nur eine Person auf dem Scooter fahren. Wer nachts unterwegs ist, muss zusätzlich reflektierende Kleidung tragen, etwa eine Weste oder reflektierende Hosenträger.
Für den Italien-Urlaub heißt das: E-Scooter bleiben zwar grundsätzlich erlaubt, aber die Hürden sind deutlich höher geworden. Vor allem spontane Fahrten mit Leih-Scootern können unpraktischer werden, wenn kein Helm vorhanden ist. Wer den eigenen E-Scooter mitnehmen möchte, sollte vorher sehr genau prüfen, ob Fahrzeug, Kennzeichnung und Ausstattung den neuen italienischen Regeln entsprechen.