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Flug gestrichen oder auf eine andere Verbindung umgebucht? Bei den aktuellen Flugstreiks kommt es für eine Entschädigung auf einen entscheidenden Unterschied an.
Bei Lufthansa gab es in den vergangenen Tagen mehrere Streiks von Piloten und Kabinenpersonal. Betroffen waren vor allem Flüge rund um 13. bis 16. April 2026, unter anderem ab Frankfurt und München. Lufthansa bot Reisenden kostenlose Umbuchungen, teils auch Erstattungen oder bei manchen Strecken eine Bahn-Alternative an.
Ja, eine Entschädigung kann euch zustehen, trotz Streik. Der entscheidende Punkt ist: Bei einem Streik des eigenen Airline-Personals handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich nicht automatisch um einen „außergewöhnlichen Umstand“, mit dem sich die Airline von der Ausgleichszahlung befreien kann.
Rechtlich läuft das über die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004: Demnach gibt es bei Annullierungen und bei starken Ankunftsverspätungen grundsätzlich Ausgleichszahlungen, außer die Airline kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Interne Airline-Streiks fallen nach der neueren EuGH-Linie regelmäßig nicht darunter.
❌ Fluglotsen oder Flughafenpersonal streiken = außergewöhnlicher Umstand = in der Regel keine Entschädigung
✅ Mitarbeiter der Airline streiken = Entschädigungszahlung möglich
✅ Wenn die Airline euch keine Ersatzbeförderung organisieren kann, steht euch neben der Ticketrückerstattung auch eine Entschädigung zu (je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro pro Person).
✅ Wenn die Airline euch eine Ersatzbeförderung organisiert, ihr aber deutlich später am Ziel ankommt. (Wichtig: Falls die Verspätung am Ende zwischen 2 und 3 Stunden (Kurzstrecke) bzw. 3 und 4 Stunden (Mittel/Langstrecke) liegt, darf die Airline die oben genannten Summen um die Hälfte kürzen.)
❌ Kein Geld gibt es, wenn ihr mit der Ersatzbeförderung pünktlich oder mit nur leichter Verspätung an eurem Ziel ankommt.
❌ Ausnahme = Die Flugstreichung wurde früh genug angekündigt:
Das heißt, ihr wurdet mindestens 14 Tage vor Abflug informiert, oder ihr wurdet zwischen 14 und 7 Tagen vorher informiert und euch wurde eine Ersatzbeförderung angeboten, die maximal 2 Stunden früher abfliegt und weniger als 4 Stunden später ankommt, oder ihr wurdet weniger als 7 Tage vorher informiert und euch wurde eine Ersatzbeförderung angeboten, die maximal 1 Stunde früher abfliegt und weniger als 2 Stunden später ankommt.
Was steht euch unabhängig von einer Entschädigung fast immer zu?
Auch wenn es am Ende keine Ausgleichszahlung gäbe, habt ihr bei Annullierung oder großer Verspätung in der Regel trotzdem Anspruch auf:
Ersatzbeförderung zum Ziel oder Rückerstattung des Tickets
Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotel und Transfer, wenn ihr warten müsst
bei Lufthansa teils auch eine Bahn-Alternative statt Flug
Boardingpässe, Buchungsbestätigung und alle Mitteilungen der Airline aufheben
die geplante und tatsächliche Ankunftszeit dokumentieren
Quittungen für Hotel, Essen oder Transfer sammeln
euren Anspruch direkt bei Lufthansa anmelden, am besten schriftlich über die vorgesehenen Formulare
Bei den aktuellen Lufthansa-Streiks gilt für Reisende vor allem eins: Ein Streik bedeutet nicht automatisch, dass ihr leer ausgeht. Wenn euer Flug wegen eines Lufthansa-internen Streiks ausfällt und ihr mit dem Ersatzflug deutlich zu spät ankommt (oder gar keinen bekommt), kann eine Entschädigung sehr wohl zustehen. Kein Geld gibt es aber nicht selten dann, wenn ihr sehr früh informiert wurdet oder der Ersatzflug euch fast planmäßig ans Ziel bringt.
🔍 Alle Angaben ohne Gewähr.