Diese Verkehrsregeln solltet ihr kennen, wenn ihr im europäischen Ausland unterwegs seid.
Zu schnell gefahren = Auto weg? In Österreich ist das ab heute möglich und in Dänemark schon seit einiger Zeit. Damit euch das nicht passiert, solltet ihr die folgenden Regelungen kennen.
So ist die Vorgehensweise, die im Nationalrat beschlossen wurde:
Bei 60 km/h (innerorts) bzw. 70 km/h (außerorts) zu schnell: Auto und Führerschein werden vorläufig eingezogen.
Nun entscheidet die zuständige Bezirksverwaltung: Bei Wiederholungstätern (in den 4 Jahren zuvor bereits verwarnt) oder extremer Überschreitung (80 km/h innerorts drüber / 90 km/h außerorts drüber) wird das Fahrzeug dauerhaft eingezogen.
Wenn dies der Fall ist, wird das Auto im nächsten Schritt versteigert. 70% des Erlöses gehen an den Verkehrssicherheits-Fonds, der Rest an die Kommune, in der zu schnell gefahren wurde.
Wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer oder Fahrerin geh ört, kann es zumindest für 14 Tage einbehalten werden. Dies gilt auch für Mietwagen und Leasingfahrzeuge.
Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 km/h kann für Wiederholungstäter bereits ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Bei einer Überschreitung um 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts kann immerhin der Führerschein für vier Wochen eingezogen werden.
Seit 2021 gilt das "Vanvidskørsel"-Gesetz (Wahnsinnsfahrt) und es wurden bereits weit über Tausend Autos eingezogen (auch von Fahrern aus Deutschland).
Demnach wird ein Auto beispielsweise beschlagnahmt, wenn der Fahrer
über 200 km/h fährt
über 100 km/h und dabei mindestens doppelt so schnell fährt, wie erlaubt oder
mit einem Blutalkoholwert von mehr als 2 Promille fährt
In diesen Fällen kann die Polizei das Auto noch an Ort und Stelle beschlagnahmen. Später wird das Auto versteigert und das Geld fließt in die dänische Staatskasse.
⚠️ Wem das genutzte Auto gehört, spielt übrigens keine Rolle. Wer ein fremdes oder geleastes Auto fuhr, muss selbst dafür sorgen, dass der eigentliche Besitzer sein Geld oder eine Entschädigung bekommt.
Zusätzlich drohen außerdem Geldbußen, Führerscheinverlust und eine Gefängnisstrafe.
Das Auto wird eingezogen und versteigert:
wenn unter Alkoholeinfluss ab 1,5 Promille gefahren wird
wenn unter Drogeneinfluss gefahren wird
In Extremfällen sind sechs bis zwölf Monate Haft möglich. Mietwagen werden zwar eingezogen, aber dann dem Besitzer übergeben. Motorräder k önnen 60 bis 90 Tage eingezogen, wenn kein korrekter Helm genutzt wird.
Eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung droht,
bei 70 km/h zu viel in 30er-Zonen
innerorts 100 statt 50 km/h
außerorts 60 km/h über dem Limit
auf der Autobahn 80 km/h über dem Limit
Das Auto kann in diesen Fällen beschlagnahmt werden.
⚠️ Dies gilt auch für Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeuge. Ein Gericht entscheidet dann, ob das Fahrzeug versteigert oder verschrottet wird.
Bei illegalen Auto- oder Motorradrennen werden die Fahrzeuge zunächst beschlagnahmt. Ein Gericht kann dann entscheiden, ob sie dauerhaft eingezogen werden.
Ab Mitte März soll die Beschlagnahmung von Fahrzeugen auch hier möglich sein, nämlich dann, wenn mit mindestens 1,5 Promille gefahren wird oder ab 0,5 Promille, wenn ein Unfall verursacht wird.
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