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Am 1. Oktober 2022 gab es rechtlich ein paar Änderungen. Die Regelungen zum Flug- und Fernverkehr legt jetzt der Bund fest, die Regeln für den Nahverkehr hingegen jedes Bundesland für sich. Damit ihr trotzdem den Überblick behaltet, haben wir euch hier aufgelistet, was aktuell gilt.
Ab sofort keine Maskenpflicht mehr für Flüge, die in Deutschland starten oder landen. Ausnahme: Wenn das Start- oder Zielland oder die Fluglinie dies fordern. Dies ist zum Beispiel bei Flügen nach Indien, Japan, Marokko und auf die Seychellen sowie bei Flügen von und nach Spanien der Fall.
Bis zum 7. April 2023 gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. Kinder von 6 bis unter 14 Jahren können alternativ eine medizinische Maske tragen.
Baden-Württemberg: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Bayern: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Berlin: FFP2-Masken (für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren reicht eine medizinische Maske)
Brandenburg: FFP2-Masken (für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren reicht eine medizinische Maske)
Bremen: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Hamburg: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Hessen: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Mecklenburg-Vorpommern: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Niedersachsen: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Nordrhein-Westfalen: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Rheinland-Pfalz: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Saarland: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Sachsen: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Sachsen-Anhalt: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Schleswig-Holstein: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)
Thüringen: Medizinische Maske (OP-Maske reicht)