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Wer als Mann zwischen 17 und 45 Jahren mehr als drei Monate ins Ausland möchte, würde laut neuem Gesetz eine Genehmigung benötigen. Weil viele Fragen offen sind, wächst jetzt die Kritik an der Regelung.
Wer als Mann länger als drei Monate ins Ausland will, muss aktuell tatsächlich eine Genehmigung bei der Bundeswehr beantragen. Das sorgt für Kritik – auch weil das Verteidigungsministerium zuvor einen anderen Eindruck erweckt hatte.
Seit Januar 2026 gilt in Deutschland das neue Wehrdienstgesetz. Bekannt wurde vor allem die verpflichtende Musterung für junge Männer ab Jahrgang 2008. Weniger im Fokus stand bislang eine andere Regel: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen längere Auslandsaufenthalte vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen – und zwar schon ab mehr als drei Monaten.
Brisant ist vor allem: Diese Pflicht gilt jetzt auch ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall. Früher war eine vergleichbare Regelung im Wesentlichen für Krisen- und Kriegszeiten gedacht, nun steht sie generell im Gesetz.
Für Reisende ist vor allem wichtig, was das konkret bedeutet: Nach aktuellem Stand muss der Antrag tatsächlich gestellt werden. Zwar betont das Verteidigungsministerium, dass die Genehmigung in der Praxis zu erteilen sei und Betroffene darauf einen Rechtsanspruch hätten, solange keine Wehrpflicht besteht. Eine automatische Ausnahme oder bereits wirksame Verwaltungsvorschrift gibt es aber offenbar noch nicht. Das Ministerium räumte inzwischen selbst ein, dass diese Klarstellung noch nicht unterschrieben sei.
Heißt unterm Strich: Wer in die betroffene Altersgruppe fällt und länger als drei Monate ins Ausland möchte – etwa für ein Sabbatical, Work & Travel, ein Auslandssemester oder eine lange Fernreise – sollte das Thema aktuell nicht ignorieren. Nach jetzigem Stand geht es wohl nicht darum, solche Reisen zu verhindern. Der Antrag ist aber offenbar dennoch notwendig. Zumindest bis die angekündigte Nachbesserung amtlich ist.