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Ryanair muss Kunden Geld zurückzahlen: Dieses Urteil solltet ihr kennen

Wenn ihr in den letzten drei Jahren einen Ryanair-Flug nicht angetreten seid, kommt euch dieses neue Gerichtsurteil entgegen.

Veröffentlicht von
Tobi·2.8.2023
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Wenn ihr mal einen Flug nicht antreten wollt oder könnt, ist das Geld fürs Ticket normalerweise weg. Wenn ihr nicht gerade ein teures flexibles Ticket gekauft habt, könnt ihr maximal die Flugsteuern und Gebühren zurückfordern.

Bei Ryanair ging bisher aber noch nicht mal das. Der irische Billigflieger hat genau dies nämlich explizit in seinen AGBs ausgeschlossen und sich dabei auf irisches Recht berufen.

Dies wird sich nun aber ändern: Die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) haben nämlich am vergangenen Dienstag entscheiden, dass die AGBs in diesem Punkt rechtswidrig sind (Aktenzeichen: X ZR 119/22)! Damit bestätigten sie die Urteile der Vorinstanzen.

Bedeutet: Sobald das Urteil rechtskräftig wird, könnt ihr dir Steuern und Gebühren für nicht angetretene Flüge der letzten drei Jahre ohne Abzüge zurückfordern. Ein bisschen gedulden müsst ihr euch jedoch noch, denn erwartet wird das endgültige Urteil mit Begründung der Richter erst im September. Außerdem bleibt abzuwarten, ob Ryanair dann wirklich zahlt oder es in jedem Einzelfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wird.

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