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Ihr möchtet verreisen, aber das Budget ist zu knapp? Dann gibt es gute Nachrichten: In vielen Bundesländern gibt es Zuschüsse für Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen. Mit etwas Planung könnt ihr euch so eure wohlverdiente Auszeit leisten. Hier erfahrt ihr, wie ihr die Unterstützung beantragen könnt und worauf ihr dabei achten solltet.
Die Unterstützung ist für Familien gedacht, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind oder über ein geringeres Einkommen verfügen. Die Förderfähigkeit richtet sich meist nach diesen Kriterien:
Einkommen: Maßgeblich ist oft die Bedürftigkeit nach §53 der Abgabenordnung.
Lebenssituation: Wenn Ihr alleinerziehend seid, viele Kinder habt oder Familienmitglieder mit Behinderung pflegt, werdet ihr bevorzugt unterstützt.
Wohnort: Ihr müsst den Antrag in dem Bundesland stellen, in dem Ihr euren Hauptwohnsitz habt.
Da die Förderung Ländersache ist, variieren die Angebote und Voraussetzungen. Klickt einfach auf den Link eures Bundeslandes, um zu den Details zu gelangen:
So früh wie möglich. Ob ihr für dieses Jahr noch eine Chance habt? Könnte gut sein. Es muss ja auch nicht immer die Hauptferienzeit sein...
Urlaub außerhalb der Ferienzeiten: Wenn eure Kinder noch nicht zur Schule gehen, ist das euer Joker! In vielen Bundesländern könnt Ihr das ganze Jahr über Anträge stellen. In der Nebensaison (z. B. Mai, Juni oder September) sind nicht nur die Unterkünfte leerer, sondern es ist oft auch noch reichlich Budget in den Fördertöpfen vorhanden.
Sommerferien: Hier sind viele Töpfe schon angebrochen, aber fragt unbedingt nach Restmitteln. Wenn andere Familien absagen, werden Gelder kurzfristig wieder frei – oft sogar sehr kurz vor Reisebeginn.
Herbst & Winterferien: Für Reisen im späteren Jahr seid Ihr oft genau richtig. In NRW öffnen die spezifischen Antragsfenster für den Herbst beispielsweise erst am 1. Juli.
Planung für 2027: Anträge für das nächste Jahr könnt ihr meist erst ab Januar/Februar 2027 stellen, wenn die neuen Haushalte stehen. Sucht Euch aber schon jetzt Eure Wunsch-Unterkunft und reserviert unverbindlich vor, da die Plätze in den Familienferienstätten sehr begehrt sind.
Antrag vor der Buchung: Das ist die goldene Regel! Reicht den Antrag ein, bevor ihr fest bucht. Eine nachträgliche Erstattung ist fast nie möglich.
Unterlagen bereitlegen: Ihr braucht Eure aktuellen Einkommensnachweise oder Bescheide über Sozialleistungen.
Wartet nicht zu lange: Die Gelder werden oft nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. Ein kurzer Anruf bei der Beratungsstelle Eures Bundeslandes klärt oft sofort, ob für euren Wunschzeitraum noch Geld im Topf ist!
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