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Corona, Coronavirus, Corona virus
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Sonstiges

Änderung bei Reisewarnungen

Ab Juli gilt für über 90 Länder keine Reisewarnung mehr

Veröffentlicht von
Tobi·11.6.2021
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Ahoi Piraten,

noch mal interessante Neuigkeiten aus dem Auswärtigen Amt heute! Welche das sind und was sie bedeuten, erfahrt ihr wieder bei uns.

Details

Was gibt's neues?

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die Reisewarnung für alle Länder mit einem Inzidenzwert von unter 200.

Aber: Reisewarnung ist nicht dasselbe wie Risikogebiet.

Das dürft ihr also nicht verwechseln. Bisher galt zwar für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung, aber trotzdem sind dies unterschiedliche Dinge:

  • Risikogebiet = RKI und Bundesregierung entscheiden, dass ein Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus besteht und legen deshalb Maßnahmen wie Testpflicht Einreiseanmeldung oder Quarantäne fest.

  • Reisewarnung = Das Auswärtige Amt entscheidet, dass in einer Region eine Gefahr für Reisende besteht (zum Beispiel durch Krieg oder eben jetzt durch Corona).

Bis Ende Juni gilt wie gesagt der Automatismus, dass es für jedes Risikogebiet auch eine Reisewarnung gibt, aber damit ist ab 1. Juli Schluss.

Welche Länder betrifft die Änderung?

Im Großen und Ganzen betrifft das alle Regionen, die als "einfaches" Risikogebiet gelten. Dazu gehören Griechenland, Mexiko, Frankreich und die Niederlande.

Welche Auswirkungen hat das?

Nicht so viele, wie man im ersten Moment denkt. An den Regeln zur Testpflicht oder einer eventuellen Quarantäne ändert es jedenfalls nichts.

  • Es gibt aber beispielsweise Arbeitgeber, die ihren Angestellten untersagen, sich in Risikogebieten aufzuhalten.

  • Manche Reiseversicherungen zahlen nicht, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung besteht.

  • In vielen Fällen ist eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen möglich, wenn zum Zeitpunkt der Reise eine Reisewarnung für das Reiseziel besteht.

Kann ich Pauschalreisen in Risikogebiete dann nicht mehr kostenlos stornieren?

So scheint es. Für Reiseziele, die nur noch "einfaches" Risikogebiet sind und demzufolge keine Reisewarnung gilt, wird man zukünftig wohl nur noch kostenfrei stornieren können, wenn man einen Flex-Tarif gebucht hat.

Dieser "Trend" deutete sich aber auch ohne die Änderung schon in den letzten Wochen an. Inzwischen legten manche Veranstalter die Regelungen zuletzt nämlich strenger aus und bekamen damit zum Teil auch vor Gericht recht.

Das Gesetz, in dem die kostenfreie Stornierung geregelt ist (§ 651 l I 1 BGB ), erwähnt nämlich nicht ausdrücklich die Reisewarnung, sondern spricht von einer "erheblichen Beeinträchtigung" der Reise durch "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände". Da die Beeinträchtigungen in "einfachen" Risikogebieten inzwischen deutlich kleiner sind und der oder die Reisende sie in der Regel schon beim Buchen kannte, wird nicht mehr automatisch zugunsten des Verbrauchers entschieden.

Wenn ihr also volle Flexibilität möchtet, bucht unbedingt für einen kleinen Aufpreis den flexiblen Tarif.

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