Das sind die aktuellen Reiseregeln – Erfahrt, wo Kinder unter 12 einen Test brauchen
Ahoi,
eine Thematik ging nach der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes ein bisschen unter und sorgt deshalb momentan bei manchen für Verwirrung. Die Rede ist von den Nachweispflichten in den Verkehrsmitteln in Deutschland. Daher hier eine kurze Zusammenfassung.
Egal, ob ihr einen Inlandsflug antretet, mit dem Bus oder mit der Bahn fahrt. Im Inland gilt in allen Verkehrsmitteln seit Ende November 3G. Fahr- oder Fluggäste brauchen also einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (PCR oder Antigen-Schnelltest, z.B. Bürgertest, nicht Selbsttest) und müssen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen.
Die Ausnahme für Schülerinnen und Schüler bezieht sich nur auf die Zeit außerhalb der Schulferien. Somit brauchen in den Weihnachtsferien auch Kinder ab 6 Jahren einen Test (wenn sie keinen Impf- oder Genesenennachweis haben).
Für alle Abflüge in Deutschland gilt aktuell dasselbe wie für Reisen innerhalb Deutschlands. Das bedeutet, selbst wenn ihr in ein Land fliegt, welches keinerlei Nachweis für die Einreise verlangt (wie Mexiko oder die Dominikanische Republik), braucht ihr für den Abflug trotzdem einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Antigen nicht älter als 48 Stunden oder PCR nicht älter als 72 Stunden).
Anders als bei Bussen und Bahnen verlangen die Flughäfen/Fluggesellschaften jedoch auch außerhalb der Schulferien den Nachweis von allen Kindern ab 6 Jahren. Die entsprechende Grundlage konnten wir im Infektionsschutz noch nicht finden. Möglicherweise nutzen die Flughäfen hier aber ihr Hausrecht. Wenn wir neue Infos dazu haben, geben wir euch natürlich Bescheid.
Hier hat sich in den letzten Monaten nichts geändert.
Kinder unter 12 Jahren: –
ab 12 Jahre, geimpft oder genesen: –
ab 12 Jahre, nicht geimpft oder genesen: brauchen negativen Test vor der Einreise nach Deutschland (Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden).
Wer nach Deutschland einreisen möchte und sich in den 10 Tagen zuvor in einem solchen Gebiet länger als nur zur Durchreise aufgehalten hat, muss folgendes beachten:
Kinder unter 12 Jahren: brauchen die Einreiseanmeldung und müssen dann für 5 Tage im Quarantäne
ab 12 Jahre, geimpft oder genesen: müssen nur die Einreiseanmeldung ausfüllen, das war's.
ab 12 Jahre, nicht geimpft oder genesen: müssen die Einreiseanmeldung ausfüllen, brauchen einen negativen Test vor der Einreise nach Deutschland (Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) und müssen sich dann für 10 Tage in Quarantäne begeben, die sie aber ab dem fünften Tag mit einem negativen Schnelltest (z.B. kostenloser Bürgertest; NICHT Selbsttest) beenden können
Wer nach Deutschland einreisen möchte und sich in den 10 Tagen zuvor in einem solchen Gebiet länger als nur zur Durchreise aufgehalten hat, muss folgendes beachten:
Kinder unter 12 Jahren: brauchen eine Einreiseanmeldung und müssen dann für 14 Tage in Quarantäne.
Personen ab 12 Jahren: brauchen einen negativen Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) und müssen dann für 14 Tage in Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Außerdem müssen sie die Einreiseanmeldung ausfüllen.
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