Testalter für Kinder sinkt von 12 auf 6 Jahre und aus Virusvariantengebieten gilt nur noch PCR-Test
Ahoi Piraten,
da die bisherige Einreiseverordnung in den nächsten Tagen ausgelaufen wäre, wurde nun eine Neufassung verabschiedet. Darin wurden auch die Wünsche der Gesundheitsminister der Länder aufgenommen, über die wir in der letzten Woche schon berichtet hatten.
Folgendes ist neu:
Bei der Rückkehr aus Nicht-Risikogebieten und Hochrisikogebieten müssen nun schon Kinder ab 6 Jahren einen negativen Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen.
Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten (aktuell südliches Afrika sowie Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) müssen alle Reisenden ab 6 Jahren einen negativen PCR-Test vorlegen. Bei eigenständiger Rückreise, darf der PCR-Test beim Zeitpunkt der Einreise bis zu 48 Stunden alt sein. Reist ihr mit Flugzeug / Fähre / Bus / Bahn, darf er zu Beginn der Beförderung bis zu 48 Stunden alt sein. Antigenschnelltests sind hier also nicht mehr anerkannt.
Diese PCR-Testpflicht bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gilt auch für Passagiere, die nur in Deutschland umsteigen.
ℹ️ Hier noch mal im Überblick die aktuellen Quarantänerregeln:
Kinder unter 6 Jahren:
Kein Risikogebiet: 0 Tage
Hochrisikogebiet: 5 Tage
Virusvariantengebiet: 14 Tage
Geimpfte/Genesene:
Kein Risikogebiet: 0 Tage
Hochrisikogebiet: 0 Tage
Virusvariantengebiet: 14 Tage
Alle anderen Reisenden:
Kein Risikogebiet: 0 Tage
Hochrisikogebiet: 10 Tage (kann mit einem negativen Test nach fünf Tagen beendet werden)
Virusvariantengebiet: 14 Tage
Quelle: Änderung der Einreiseverordnung
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