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Ausgelassene Familie am Strand
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Sonstiges

Regierung zahlt Reisekosten

Schöne Sache: Bundesregierung bezahlt u.a. Familien mit kleinem Einkommen 90% des Kurzurlaubs in bestimmten Unterkünften in Deutschland

Veröffentlicht von
Tobi·24.9.2021
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Ahoi Piraten,

das ist doch wirklich mal eine schöne Nachricht: Die Bundesregierung hat ein Programm namens "Corona-Auszeit" gestartet, mit dem Urlaube in Deutschland finanziell gefördert werden sollen. Profitieren können Familien, die entweder kleine Einkommen haben oder bei denen ein Mitglied eine Behinderung hat.

Wenn sie eine Woche in einer der teilnehmenden gemeinnützigen Familienferienstätten oder Jugendherbergen Urlaub machen, müssen sie nur 10% der üblichen Kosten für Übernachtung und Verpflegung zahlen. Den Rest übernimmt der Staat aus dem Budget des sogenannten "Aufholprogramms".

Somit wird einerseits vielen Familien eine Erholungspause nach den anstrengenden Lockdown-Wochen des letzten Winters ermöglicht und andererseits sicherlich auch den Jugendherbergen etwas unter die Arme gegriffen, die durch die Absagen vieler Schulfahrten finanziell gelitten haben.

Details

Welche Unterkünfte stehen zur Auswahl?

63 gemeinnützige Einrichtungen in ganz Deutschland, von denen manche auf Usedom und Rügen, an der Nordseeküste, im Bayerischen Wald oder am Bodensee liegen. Hier geht's zur Karte

Wann kann gebucht werden?

Ab sofort.

Wann kann man reisen?

Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2022.

Wie lange darf man reisen?

1 bis 7 Übernachtungen.

Wie oft kann ich das buchen?

Höchstens zweimal: Einmal in 2021 (Anreise bis 31.12.) und einmal 2022.

Wie erfahre ich, ob meine Familie berechtigt ist?

Berecht sind Eltern mit ihren Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld besteht mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die entweder

  • eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten oder Leistungen wie zum Beispiel Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB II erhalten oder

  • ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 fährt mit oder

  • ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens ein minderjähriges Kind fährt mit

Gilt das auch für Alleinerziehende, Pflegeeltern und weitere Familienformen?

Ja.

Muss die Familie Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk sein?

Ja, aber ihr könnt im Zuge des geförderten Aufenthaltes eine kostenlose "Schnuppermitgliedschaft" bekommen, die am 31.12.2022 automatisch endet.

Was muss ich genau tun?

  1. Macht den Online-Check, ob ihr berechtigt sind.

  2. Kontaktiert die Einrichtung, in der ihr eure Familienferienzeit verbringen möchten.

  3. Füllt das Berechtigungsformular aus.

  4. Bucht die Reise

Für weitere Infos und um eure Berechtigung ganz einfach online zu prüfen, geht auf die folgende Website:

Dort findet ihr auch den Antrag.

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