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Corona, Coronavirus, Corona virus
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Anpassung der Rückreiseregeln

Kleine Änderungen an den Reiseregeln ab 28. Juli

Veröffentlicht von
Tobi·23.7.2021
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Ahoi Piraten,

die jetzige bundesweite Corona-Einreiseverordnung gilt noch bis zum 28. Juli. Als das Bundeskabinett sie in dieser Woche bis zum 10. September verlängerte, stand eigentlich auch eine Überarbeitung auf dem Plan. Angedacht war, die unterste Kategorie, die "einfachen" Risikogebiete, abzuschaffen.

Daraus wurde nun erst mal nichts, aber zumindest zwei kleinere Korrekturen hat man vorgenommen:

  1. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten müssen geimpfte Reisende nicht in die 14-tägige Quarantäne, wenn das RKI die Wirksamkeit des jeweiligen Impfstoffes gegen die betreffende Virusvariante bestätigt hat.

  2. Wird das Gebiet, in dem man sich aufgehalten hat, durch die Bundesregierung heruntergestuft, während man sich noch in der Rückreise-Quarantäne befindet, gelten ab diesem Moment nur noch die Quarantäne-Regeln der neuen Einstufung.

Was heißt das?

(1) Beispiel: Anfang Juli war Portugal Virusvariantengebiet, weil dort die Delta-Variante stark verbreitet war, aber in Deutschland zu dem Zeitpunkt noch nicht. Wenn die Regelungen damals schon gegolten hätten und das RKI aufgrund der Studienlage entschieden hätte, dass die vier in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen diese neue Variante wirksam sind, hätten geimpfte Reisende, die aus Portugal zurückkommen, nicht mehr in Quarantäne gemusst.

(2) Beispiel: Am Samstag (17.7.) kommt ein nicht geimpfter Reisender von den Malediven zurück, während die Inseln Hochinzidenzgebiet sind. Also muss er für 10 Tage in Quarantäne oder kann sich ab dem fünften Tag freitesten lassen. Am nächsten Tag werden die Malediven zum "einfachen" Risikogebiet herabgestuft. Nach der neuen Regelung kann der Reisende die Quarantäne dann direkt am Sonntag beenden.

Ab wann gilt das?

Beide Regeln sollen ab dem 28. Juli gelten.

Was gilt eigentlich für Kinder unter 6 Jahren?

Hier gab es keine Neuerung, aber wir haben gemerkt, dass es bei den bestehenden Regeln noch Unklarheiten gibt. Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Test für die Rückreise nach Deutschland, egal aus welchem Gebiet/Land sie kommen. Aber die Quarantänepflicht gilt trotzdem für sie.

  • bei Rückkehr aus Nicht-Risikogebiet: keine Quarantäne

  • bei Rückkehr aus einfachem Risikogebiet: 10 Tage Quarantäne – Freitesten jederzeit möglich

  • bei Rückkehr aus Hochinzidenzgebiet: 10 Tage Quarantäne – Freitesten ab dem fünften Tag möglich

  • bei Rückkehr aus Virusvariantengebiet: 14 Tage Quarantäne – kein Freitesten möglich

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