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Skiurlaub 2022: Das sind die neuen Regeln in den einzelnen Ländern!

Was ihr jetzt alles im Skiurlaub beachten müsst

Veröffentlicht von
Gina·12.1.2022
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Ahoi Pirates! Die letzten 1,5 Jahre haben so einige Änderungen mit sich gebracht. Von Masken über Desinfektionsmittel und Abstandsregeln hat sich vieles verändert. Wenn ihr zu den Ski- und Snowboardfahrenden gehört, fragt ihr euch eventuell, wie ein entsprechender Urlaub dieses Jahr aussehen kann und ob Skifahren dieses Jahr überhaupt möglich ist. Deswegen wollen wir euch heute einen kleinen Überblick über die neuen Regeln in Deutschland und unseren Nachbarländern für den Skiurlaub 2022 geben.

Bitte beachtet, dass sich Regeln schnell ändern und wir euch nur die aktuelle Lage aufzeigen können. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Dank der Corona-Geld-zurück-Garantie bucht ihr bei unseren Skideals übrigens noch sorgenfreier! Sichert euch jetzt noch die besten Preise, bevor der ganz große Ansturm kommt!

Zielort

  • Europa

Details

Deutschland

  • Grundsätzlich: 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für alle Seilbahnen, jedoch teils verschäfte Regeln je nach Bundesland

  • Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler:innen sind von der 3G-Regel ausgenommen

  • Masken- & Abstandspflicht in allen Liften

  • Bayern: 2G (geimpft, genesen) + Kapazitätsbeschränkungen für Gondeln

  • Baden-Württemberg: 3G, 2G oder 2G+, je nach Infektionsgeschehen. Aktuell gilt 2G+

  • Thüringen: 3G-Regel für Skilifte; in manchen Orten auch 2G (z.B. Skiarena Silbersattel)

  • NRW (z.B. Winterberg): 2G im gesamten Skigebiet

Österreich

  • Einreise: Geimpfte & Genesene brauchen zusätzlich einen PCR-Test (max. 72h alt) oder Nachweis über eine Booster-Impfung. Ohne diese Nachweise ist ein Urlaub nicht möglich. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen

  • 2G-Regelung auf den Skipisten/an den Seilbahnen

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2G-Regel ausgenommen

  • Ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren können sich mit Holiday-Ninja-Pass ausweisen

  • FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften, den Zugangsbereichen zu den Liften und überall dort, wo der Sicherheitsabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz

  • Ganztägige Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte

  • Kein Après-Ski!

Schweiz

  • Einreise: Personen ab 16 Jahren benötigen einen negativen Corona-Test (PCR-Test, max. 72h alt, Antigen-Schnelltest, max. 24h alt). Ungeimpfte müssen nach 4-7 Tagen einen erneuten Test vornehmen lassen. Ausnahme: Tagesausflügler mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg müssen keinen Test vorweisen

  • Maskenpflicht in allen geschlossenen Bergbahnen, Seilbahnen, Skiliften, Sesselbahnen, Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen

  • Max. Auslastung von 70% für große Gondeln & Wagen

  • 3G-Regelung ist noch im Gespräch

  • 2G-Regelung für das Skigebiet Samnaun; 3G in einem Teil der Anlagen

  • 2G im Skigebiet Fideriser Heuberge

  • 2G in Hütten & Restaurants

Frankreich

  • Einreise: Einreise mit vollständiger Impfung ohne Einschränkungen. Ungeimpfte/Genesene ab Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen einen 24 h alten negativen PCR-/Antigen-Test

  • 3G-Regelung + Gesundheitspass (digitales Covid-Zertifikat) für Skilifte & Skikurse

  • Maskenpflicht ab 11 Jahren in Seilbahnen und Warteschlagen

Italien/Südtirol

  • Einreise: Alle Personen brauchen, unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus einen negativen Test (PCR-Test nicht älter als 48h, Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h). Ungeimpfte müssen für 5 Tage in Quarantäne + weiteren Test am Ende der Quarantäne

  • 2G-Regel an Seilbahnen & Skiliften: gilt für alle Personen über 12 Jahren & wird in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU kontrolliert

  • Max. Auslastung von 80% für geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube

  • Maskenpflicht (auch im Freien) ab 6 Jahren

  • Sicherheitsabstand muss überall eingehalten werden

  • Skipassverkauf vorrangig online

  • 2G in Hütten

  • Auflagen für Alkoholkonsum auf den Pisten: Ab einem Pegel von 0,5 Promille droht Skifahrenden ein Bußgeld zwischen 250 und 1000 €, 0,8 Promille und höher gelten als Straftat

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