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Wenn ein Flug ausfällt oder Stunden zu spät ankommt, regelt eine einzige europäische Verordnung, was euch zusteht. Sie stammt aus dem Februar 2004, als Billigflieger den Markt gerade erst aufmischten und niemand eine Bordkarte auf dem Handy hatte. Seitdem hat sich am Text praktisch nichts geändert, geprägt haben die Fluggastrechte vor allem die Gerichte. Ein Reformversuch von 2013 steckte dreizehn Jahre im Streit zwischen Mitgliedstaaten und Parlament fest. Bis jetzt: Am 16. September 2026 wurde die neue Verordnung unterzeichnet, seit dem 22. Oktober ist sie in Kraft. Gelten wird sie ab dem 23. Oktober 2027.
Der Ausgleichsanspruch ist das Herzstück der Fluggastrechte: eine Pauschale dafür, dass ihr Zeit verloren habt. Sie hat nichts mit der Erstattung des Ticketpreises zu tun, die es gegebenenfalls zusätzlich gibt. Wie viel euch zusteht, hängt allein von der Flugstrecke ab, nicht vom Ticketpreis. Wer für 39 Euro nach Mallorca fliegt, bekommt denselben Betrag wie jemand im teuren Tarif.
Diese Beträge bleiben:
250 € bei Reisen bis 1.500 km
400 € bei innereuropäischen Reisen über 1.500 km und allen übrigen zwischen 1.500 und 3.500 km
600 € bei allem darüber
Aber die wichtigste Schwelle bleibt: Ihr müsst euer Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen. Entscheidend ist die Ankunft, nicht der Abflug. Das war der größte Streitpunkt der Reform, denn mehrere Mitgliedstaaten und die Airlines wollten die Grenze auf vier Stunden oder mehr anheben.
Neu sind zwei Fälle, in denen weniger gezahlt wird: Auf Langstrecken über 3.500 km darf die Airline die Hälfte einbehalten, wenn sie euch umbucht und ihr mit höchstens vier Stunden Verspätung ankommt. Und wird ein Flug nach einer Annullierung vorgezogen, sinkt die Entschädigung um 50 Prozent (weniger als zwei Stunden früher) oder 25 Prozent (weniger als drei Stunden früher).
Bisher gab es keine EU-weite Frist für die Antragstellung, es galt nationales Verjährungsrecht. In Deutschland waren das drei Jahre ab Ende des Flugjahres. Ein verspäteter Flug im Juni 2026 ließ sich also bis Silvester 2029 reklamieren.
Künftig habt ihr nur noch neun Monate ab dem Abflugdatum laut Ticket. Das ist die einzige echte Verschlechterung im ganzen Paket.
Dafür wird die Airline erstmals an Fristen gebunden:
Sofortige Bestätigung, dass euer Antrag eingegangen ist
30 Kalendertage, um zu zahlen oder die Ablehnung zu begründen
Beruft sie sich auf außergewöhnliche Umstände, muss sie benennen, welchen genau. Bisher reichte oft ein pauschaler Verweis
96 Stunden nach Reiseende muss sie euch von sich aus informieren, dass euch Geld zustehen könnte, inklusive Anleitung zur Beantragung
⚠️ Rechnet die Frist am besten gleich mit: Flug am 10. Juli 2028 heißt, der Antrag muss bis 10. April 2029 raus sein.
Bisher gibt es in der EU gar keine Regel dazu, was ihr kostenlos mit in die Kabine nehmen dürft. Jede Airline legt das selbst fest, und daraus ist ein Geschäftsmodell geworden: Bei vielen Tarifen ist nur noch eine kleine Tasche inklusive, der Rollkoffer kostet extra. Das Europäische Parlament wollte ein kostenloses Handgepäckstück bis sieben Kilo durchsetzen, scheiterte aber am Widerstand der Mitgliedstaaten.
Deshalb klar vorweg, weil gerade viele Schlagzeilen das Gegenteil behaupten: Der Trolley für die Gepäckablage darf weiterhin extra kosten.
Das ändert sich trotzdem:
Ein persönlicher Gegenstand ist gratis, bis 40 x 30 x 15 cm oder passend unter den Vordersitz. Also Rucksack, Handtasche oder Laptoptasche
Handgepäck muss zugelassen werden, solange der Platz in der Kabine reicht. Ein generelles Verbot ist nicht mehr möglich
Preise müssen inklusive Handgepäck angezeigt werden, und zwar bevor die Buchung startet. Tarife ohne Gepäck bleiben erlaubt, aber nur als bewusst gewählte Alternative. Damit werden Vergleiche endlich ehrlich
Kein Aufpreis, wenn euer Handgepäck wegen voller Kabine in den Frachtraum muss
Neben dem Gepäck haben Airlines in den vergangenen Jahren eine zweite Einnahmequelle entdeckt: Gebühren für Dinge, die früher selbstverständlich waren. Ryanair verlangt am Flughafen bis zu 55 Euro, wenn man ohne eingecheckte Bordkarte ankommt, andere Airlines berechnen bis zu 110 Euro für die Korrektur eines Buchstabens im Namen. Beides wird deutlich eingeschränkt.
Bei der Bordkarte gilt künftig:
Eine selbst ausgedruckte, digitale Bordkarte muss akzeptiert werden, solange sie klar und maschinenlesbar ist. Sie ist kein Grund mehr, euch das Boarding zu verweigern
Kein Aufpreis dafür, dass ihr euren eigenen Ausdruck nutzt
Wer bereits eingecheckt ist, bekommt den Ausdruck am Schalter kostenlos
Niemand darf euch zwingen, eine App zu installieren oder ein Kundenkonto anzulegen, nur um an die Bordkarte zu kommen. Beim Check-in muss sie ohne weitere Anfrage digital verfügbar sein
Bei Namensfehlern gilt:
Die Airline muss Tippfehler korrigieren oder einen Namen bei einer behördlichen Änderung aktualisieren, etwa nach einer Heirat
Der Antrag muss spätestens 48 Stunden vor Abflug eingehen
Die Korrektur ist mindestens einmal kostenlos
Ein abweichender Name ist danach kein Grund mehr, euch das Boarding zu verweigern
Den Antrag darf nicht nur die betroffene Person stellen, sondern auch jemand aus derselben Buchung oder das Reisebüro beziehungsweise Portal, über das gebucht wurde
⚠️ Wichtig: Das Recht gilt nur für Schreibfehler und behördliche Namensänderungen. Ein Ticket auf eine andere Person zu übertragen, bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Fällt ein Flug aus, muss die Airline euch entweder das Geld zurückgeben oder zum Ziel bringen, und bis dahin für euch sorgen. In der Praxis hakt es meistens beim Umbuchen, weil niemand erreichbar ist.
Genau dafür gibt es das stärkste neue Recht: Bietet die Airline innerhalb von drei Stunden keine vergleichbare Umbuchung an, dürft ihr selbst buchen, auch bei einer anderen Airline. Erstattet werden Kosten bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises inklusive Vermittlungsgebühren, Auszahlung binnen 14 Tagen. Informiert die Airline vorher und haltet die Kosten im Rahmen. Ablehnen dürft ihr außerdem Umbuchungen, die nicht vergleichbar sind oder einen geplanten Zwischenstopp unterschlagen.
Weitere Neuerungen:
Verpasster Anschluss: Zuständig ist die Airline des vorherigen Fluges. Schafft sie keine Umbuchung binnen fünf Stunden, muss sie zusätzlich die Erstattung anbieten
Verpflegung nach festem Takt: Getränke alle zwei Stunden, eine Mahlzeit nach drei und dann alle fünf Stunden, maximal drei pro Tag, dazu Internet und zwei Telefonate. Bekommt ihr nichts, kauft selbst und reicht die Belege ein
Hotel: Wird eine Übernachtung nötig, zahlt die Airline Unterkunft und Transfer. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Vulkanasche oder tagelangen Unwettern aber nur noch drei Nächte
Standzeit im Flugzeug: Ab 30 Minuten muss die Airline informieren, die Kabine temperieren, Toiletten offen halten und Wasser ausgeben. Nach zwei Stunden muss die Maschine zurück zum Gate, damit ihr aussteigen könnt
💡 Ein Gutschein statt Geld bleibt freiwillig: Nehmt ihr einen, gilt er zwölf Monate und ist einmal um zwölf Monate verlängerbar. Die Airline darf die Auszahlungsoption nicht verstecken oder den Gutschein vorauswählen.
Bisher verliert ihr bei vielen Airlines automatisch den Rückflug, wenn ihr den Hinflug nicht antretet. Diese No-Show-Klausel trifft regelmäßig Leute, die krank werden oder im Stau stehen. Künftig ist sie verboten: Der Rückflug darf weder gestrichen werden, noch darf eine Gebühr für seine Nutzung anfallen.
Auch für Familien ändert sich etwas: Dass Eltern neben ihrem Kind sitzen, ist bislang nirgends vorgeschrieben, viele Airlines verlangen dafür eine Sitzplatzgebühr.
Nebensitz gratis für Begleitpersonen von Kindern und von Menschen mit Behinderung. Sind keine frei, muss die Airline es zumindest versuchen
Vorrang beim Boarding für beide Gruppen und für Familien mit Kinderwagen
Kinderwagen dürfen kostenlos bis zur Flugzeugtür mit und müssen dort zurückgegeben werden
Dazu eine Kleinigkeit mit viel Alltagsnutzen: Alle EU-Flughäfen müssen künftig kostenloses Trinkwasser und Ladestationen bereitstellen, unabhängig von Tageszeit, Flug oder Terminal.