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Corona-Beschlüsse

Die 3 wichtigsten Änderungen für Reisende: Hotel-Lockerungen, Risikogebiete, Genesenenstatus

Veröffentlicht von
Tobi·18.2.2022
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Ahoi Piraten,

Mitte der Woche waren wieder alle Augen auf die Ministerpräsidentenkonferenz gerichtet, die gemeinsam mit dem Bundeskanzler tagte. Wir haben uns die Beschlüsse angeschaut und fassen euch die wichtigsten drei Änderungen zusammen, die das Reisen betreffen:

  1. Hotels in Deutschland – Für Hotel-Übernachtungen in Deutschland sind Lockerungen in zwei Schritten vorgesehen: Ab dem 4. März soll wieder 3G gelten. Das heißt, auch wer nicht geimpft oder genesen ist, kann dann mit einem tagesaktuellen Corona-Test in Hotels einchecken. Gleiches gilt für die Gastronomie. – Ab dem 20. März sollen alle "tiefgreifenderen" Maßnahmen entfallen. Ob dann jedoch auch 3G in Hotels wegfällt, ist nicht ganz klar, da "Testvorgaben in bestimmten Bereichen" immer noch möglich sind. – Die konkrete Umsetzung kann jeweils auch um ein paar Tage abweichen, da die Bundesländer die Änderungen immer erst in ihre Landes-Verordnungen übernehmen müssen.

  2. Hochrisikogebiete – Wenn in Deutschland die Inzidenz bei weiter über 1.000 liegt, während andere Länder mit Inzidenzen von über 100 schon zu Hochrisikogebieten erklärt werden, ist das nicht mehr plausibel. Gerade für Familien stellt das eine Belastung dar, wenn Kinder (sofern sie nicht geimpft sind) eine Quarantäne nicht umgehen können. Nun wurde beschlossen, diese Regelungen zeitnah zu überarbeiten. Eine diskutierte Variante ist beispielsweise, die Schwelle für die Risikowarnung auf 1.000 hochzusetzen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Quarantäneregelungen zu überarbeiten. Sobald es hier eine Entscheidung gibt, erfahrt ihr es natürlich bei uns.

  3. Genesenenstatus* – Welche Regeln für die Rückreise aus Risikogebieten gelten, hängt auch davon ab, ob man als genesen (oder geimpft) gilt. Wie lange solch ein Genesenenstatus gilt, war aber seit einigen Wochen nicht mehr ausdrücklich in den Einreiseregeln zu finden. Stattdessen stand dort nur ein Verweis auf die Website des RKI. Theoretisch wäre als jederzeit eine spontane Änderung möglich und Reisende müssten ständig auf der Website nachschauen. Nachdem mehrere Gerichte dies für rechtswidrig erklärt hatten, fällt die Entscheidungsgewalt nun wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu. Künftig sind die vollständigen Regelungen also auch wieder in der Einreise-Verordnung zu finden.

* Die Zeitspanne, in der man als genesen gilt, wurde vor wenigen Tagen wieder korrigiert:

  • Wer nur mit Corona infiziert gewesen ist, aber keine Impfdosis bekommen hat, gilt nun für 3 Monate (genauer: 90 Tage) als genesen.

  • Wer mit Corona infiziert gewesen ist und zusätzlich eine Impfdosis bekommen hat, gilt nun wieder für 6 Monate (genauer: 180 Tage) als genesen.

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