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Sonstiges

Weniger Einschränkungen für Geimpfte

Diese neuen Reiseregeln gelten ab Sonntag für Geimpfte und Genesene

Veröffentlicht von
Tobi·7.5.2021
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Ahoi Piraten,

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben in den letzten Tagen eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Personen von denen nach jetzigem Stand der Wissenschaft eine sehr geringe Infektionsgefahr ausgeht, vorerst schneller gewisse Freiheitsrechte zurückbekommen.

Welche Auswirkungen dies beim Thema Reisen hat, haben wir euch hier kurz zusammengetragen.

Details

Ab wann?

Ab kommenden Sonntag, dem 9. Mai 2021.

Für wen?

  • Geimpfte – also Personen, bei denen die vollständige Impfung mindestens zwei Wochen her ist (Nachweis: Impfausweis/Beleg in gedruckter oder digitaler Form, in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache)

  • Genesene, bei denen die Infektion mindestens 28 Tage aber höchstens 6 Monate her ist (Nachweis: positiver PCR-Test aus der Vergangenheit; Antigen-Test reicht nicht aus)

  • Genesene, bei denen die Infektion mehr als 6 Monate her ist, die aber mindestens zwei Wochen zuvor eine erste Impfdosis erhalten haben

Welche Erleichterungen gibt's beim Reisen?

  • Die drei genannten Gruppen müssen sich nicht mehr an die in der "Bundes-Notbremse" geregelte nächtliche Ausgangssperre halten. Aufs Reisen bezogen heißt das also, sie dürfen auch nachts in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 an- und abreisen.

  • Die drei genannten Gruppen müssen sich nach der Einreise aus einem "normalen" Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet nicht mehr in Quarantäne begeben. Ausnahme: Wenn sie aus einem Virusvariantengebiet (z.B. Brasilien, Südafrika) zurückkehren oder wenn sie Kontakt zu einer Person hatten, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante infiziert ist.

Welche Impfstoffe werden anerkannt?

Derzeit sind dies die Vakzine von AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson.

Muss die Einreiseanmeldung trotzdem noch ausgefüllt werden?

Ja, wenn das Reiseland Risikogebiet ist, muss die Anmeldung noch ausgefüllt werden.

Ändert sich etwas an der Testpflicht vor dem Rückflug?

Jein. In der neuen Verordnung ist dazu nichts aufgeführt. Daher kommt es nun auf die Bundesländer an. Bayern hat beispielsweise auch die Testpflicht für Geimpfte und Genesene bereits gestrichen.

Anders als bei der Quarantäne-Regelungen, die sich nach dem Bundesland, in dem ihr wohnt, richten, kann ein Test theoretisch auch im Bundesland eurer Einreise verlangt werden (wir haben da speziell die vorerst bis zum 12. Mai geltende, generelle Testpflicht bei Einreisen per Flugzeug im Blick). Daher würden wir euch empfehlen, falls ihr in den nächsten Tagen eine Reise beendet, euch auf jeden Fall noch weiterhin um einen Test vor dem Rückflug zu kümmern.

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