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Flugverspätung - Fluggastrechte und Ansprüche auf Entschädigung

Flugverspätungen sind ärgerlich und vermiesen oftmals den gelungenen Start in den Urlaub. Dank der Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) haben Passagiere jedoch relative Rechtssicherheit was die Entschädigung, Betreuung und die Verpflegung bei Wartezeiten anbelangt. Ansprüche können sowohl direkt am Flughafen, als auch im Anschluss an die Reise bei der Airline geltend gemacht werden.

Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Bereits ab 3 Stunden Flugverspätung besteht ein Anspruch auf Entschädigung, der je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro liegt. Damit ein Anspruch auch wirklich besteht gelten jedoch gewisse Bedingungen und Einschränkungen. So gibt es zum Beispiel nur Entschädigungen nach EU-Recht für Flüge, die in einem EU-Land starten oder, sofern der Sitz der Airline in der EU ist, auch für Flüge, die in der EU landen. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke müssen hierbei gesondert betrachtet werden. Die Fluggesellschaft muss darüber hinaus selbst für die Flugverspätung verantwortlich sein. Außergewöhnliche Umstände wie etwa Unwetter, Sicherheitswarnungen oder ein Fluglotsenstreik führen dazu, dass die Airline keine Entschädigung zahlen muss, sondern nur eine Betreuungspflicht für die Fluggäste besteht. Auch nicht jeder technische Grund führt zu einem Entschädigungsanspruch und in manchen Fällen sind die Fluggäste weiterhin auf die Kulanz der Airline angewiesen. Andererseits besteht zum Beispiel, sobald Flüge zusammen gebucht wurden, auch ein Anspruch auf Entschädigung, wenn man aufgrund einer Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst.

Die Höhe der Entschädigungszahlung ist gestaffelt und hängt von der Entfernung ab. Flugstrecken bis 1.500 Kilometer werden pauschal mit 250 Euro entschädigt, über 1.500 Kilometer stehen Fluggästen 400 Euro zu und bei über 3.500 Kilometern müssen die Airlines 600 Euro zahlen. Der Flugpreis spielt bei einer Entschädigung tatsächlich keine Rolle. Die Höhe kann somit, etwa bei einem Billigflug, den Preis der Reise übersteigen. Sonderfälle können Error Fare Buchungen sein - ob und welche Ansprüche hier geltend gemacht werden können, lest ihr am besten in unserem Ratgeber.

Anspruch auf Betreuung und Verpflegung durch die Airline

Ab 2 Stunden Flugverspätung haben Reisende bereits Anspruch auf Betreuung und Verpflegung durch die Fluggesellschaft. Angemessen zur Wartezeit muss diese unentgeltlich Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung stellen. In der Praxis werden oftmals Gutscheine ausgestellt, die am Flughafen eingelöst werden können. Kommt die Fluggesellschaft ihrer Betreuungs- und Verpflegungspflicht nicht nach, so können sich Passagiere selbst versorgen und die Rechnungen später bei der Fluggesellschaft einreichen. Hier ist es jedoch generell sinnvoll sich zu erkundigen, was als angemessen gilt. Generell ist es empfehlenswert Quittungen und Rechnungen aufzubewahren und sich auch vom Flughafenpersonal den Grund für die Flugverspätung schriftlich bestätigen zu lassen, um Ansprüche besser geltend machen zu können.

Ebenfalls ab 2 Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft es Passagieren ermöglichen zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu schreiben. Kann ein Flug erst am nächsten Tag starten, haben Fluggäste Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel sowie die Hin- und Rückfahrt zu diesem. Bereits ab 5 Stunden Verspätungen ist es jedoch möglich den vollständigen Ticketpreis zurückzufordern oder auf einen anderen Flug oder Zug zu bestehen.

Wenn die Gründe für eine Verspätung geklärt sind sowie Quittungen und Buchungsunterlagen vorliegen, haben Passagiere somit gute Chancen ihre Ansprüche problemlos geltend zu machen. Im Zweifelsfalle kann es sinnvoll sein, bereits am Flughafen die Kontaktdaten mit anderen Betroffenen auszutauschen, um im Streitfall gemeinsam juristisch vorgehen zu können. Von Standardschreiben der Airline, mit dem Versuch Forderungen abzuwimmeln, sollten sich die Geschädigten in keinem Falle einschüchtern lassen. Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, sollte man sich jedoch zunächst an eine Schiedsstelle oder an den Verbraucherschutz wenden.

Wer keine Lust auf unbeantwortete Briefe und Forderungen hat, der sollte sich einmal genauer mit dem Unternehmen Flightright auseinandersetzen. Flightright hilft euch bei der Durchsetzung eurer Fluggastrechte im Fall einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls und arbeitet erfolgsbasiert. Das heißt, nur wenn die Fluggesellschaft zahlt, erhalten sie ihre Erfolgsprovision.