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Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Airline-Insolvenz?

Es soll die schönste Zeit des Jahres werden – der Urlaub. Alles ist geplant, die Koffer sind gepackt, Kinder und Eltern freuen sich seit Wochen und Monaten auf den Tag, an dem es endlich losgeht. Und dann kommt die Schreckensnachricht: Die Airline, mit der die Familie in den Urlaub fliegen möchte, ist pleite und hat Insolvenz angemeldet. Was nun? Gibt es Fluggastrechte bei Insolvenz der Airline, ähnlich wie es bei Flugverspätung Entschädigungen gibt? Kann man sich dagegen schützen, dass eine Fluggesellschaft pleite ist? Und wie groß ist die Gefahr wirklich, dass so etwas passiert?

Fluggastrechte bei Insolvenz - zumindest finanziell darf kein Schaden entstehen

Wenn ihr einen Pauschalurlaub mit Flugreise gebucht habt darf für euch kein finanzieller Schaden entstehen. Es gilt für deutsche Unternehmen und solche, die in Deutschland Geschäfte machen, § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass dem Kunden in einem solchen Fall keine finanziellen Schäden entstehen dürfen. Der Gesetzestext an dieser Stelle lautet auszugsweise:

Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden:

  1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und

  2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters entstehen.

Darüber hinaus legt das Gesetz fest, dass jeder Reiseveranstalter eine Versicherung abschließen muss, die dem Reisenden im Falle der Insolvenz dahin gehend bedient, dass ihm zumindest keine finanziellen Schäden entstehen. Hierzu ist dem Kunden laut Gesetz vom Reiseveranstalter ein entsprechender Reisesicherungsschein auszustellen. Dieser belegt, dass eine Versicherung existiert, die im Notfall die bereits gezahlten Reisepreise erstatten würde oder aber, wenn die Insolvenz eintritt, wenn der Reisende bereits im Ausland ist, den Rücktransport und alles andere notwendige finanzieren würde.

Reisesicherungsschein & Co: Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Reiseveranstalter, ist verpflichtet entweder über eine gesetzlich festgeschriebene Versicherung oder, wenn er seine Hauptniederlassung in einem anderen EU-Land hat, entsprechend den in seinem Heimatland geltenden Vorschriften für Sicherheiten im Falle einer Insolvenz zu sorgen. Da in der Praxis bei einer Reisebuchung eine Anzahlung fällig wird, muss der Reisesicherungsschein bei Bezahlung der Anzahlung ausgestellt sein. Der Kunde kann auf die Übergabe eines entsprechenden Scheines bestehen und darf ohne einen solchen Reisesicherungsschein die Anzahlung verweigern. Das soll in der Praxis die Sicherheit schaffen, dass Reisende im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht allein dadurch Schaden erleiden, dass sie bereits Zahlungen erbracht haben.

Hat man also einen Flug gebucht, müsste bei erfolgter Anzahlung ein Sicherungsschein vorliegen. Ausgenommen hiervon sind Flüge bzw. generell Reisen, die weniger als 75,00 Euro kosten, keine 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten. Diese Rechtsnorm gilt also nicht im Fall eines Billigfliegerangebots für 29,00 Euro oder ähnlich.

Darüber hinaus hat ein Kunde, der einen Flug bei einer Fluggesellschaft, die pleite gegangen ist, gebucht hat, keine weiteren Fluggastrechte. Von der insolventen Fluggesellschaft kann keine Umbuchung auf eine Alternativgesellschaft verlangt werden, da hierfür niemand die Kosten übernehmen würde. Der Kunde hat nur die Möglichkeit aufgrund des Wissens, dass er bereits gezahlte Gelder von der Versicherung der insolventen Fluggesellschaft erstattet bekommen wird, in Vorleistung zu gehen und einen neuen Flug zu buchen. Anders ist es bei einer Pauschalreise. Hier bieten sich dem Kunden weitaus mehr Möglichkeiten.

Pauschalreise gebucht, Airline geht pleite - was nun?

Bei einem gut vernetzten Reiseveranstalter wird der Kunde von einem solchen Problem in der Regel nicht viel mitbekommen. Da ein Reisevertrag geschlossen wurde, der neben der Unterbringung und der Verpflegung auch den Transport beinhaltet, ist der Reiseveranstalter erst einmal verpflichtet, zu liefern. Das bedeutet, dass die meisten wirklich guten Reiseveranstalter ohne große Probleme auf eine andere Airline umbuchen und so dafür sorgen, dass der Reisende trotz der Pleite der Fluggesellschaft an sein Ziel kommt.

Daneben geben die Rechtsnormen zu den Fluggastrechten in der EU allerdings auch die Möglichkeit für Reiseveranstalter her, dass im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, dass eine Ausführung des Vertrages subjektiv unmöglich macht, der Reisevertrag fristlos gekündigt werden darf. Das hätte zur Folge, dass alle bereits gezahlten Anzahlungen zu erstatten wären und die Reise nicht stattfindet. Diese Möglichkeit hat der Reiseveranstalter zum Beispiel, wenn ein Flug aufgrund von Vulkanasche in der Luft nicht stattfinden kann, aber leider auch wenn eine Fluggesellschaft pleitegegangen ist und der Reiseveranstalter keine Umbuchung mehr vornehmen konnte.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Reise abzusichern?

Immer mehr Reiseveranstalter bieten bei der Buchung einer Reise auch die Möglichkeit, eine Versicherung gegen Insolvenz der Airline oder des Reiseanbieters selbst abzuschließen. Mit einer solchen Versicherung, so mag man meinen, könnte man ja auf der sicheren Seite sein. Allerdings ist es grade bei solchen Versicherungen wichtig, sich vorher über die Versicherungsbedingungen zu informieren. Denn eine ganze Reihe solcher Versicherungen erstatten lediglich den Reisepreis, wenn die Reise wegen Insolvenz der Fluggesellschaft nicht zustande kommt. Da das aber ohnehin eine Verpflichtung des Reiseveranstalters ist, werden hier die Pflichten des Reiseveranstalters nur an die Versicherung weitergereicht, und das auf Kosten des Reisenden, der die Versicherung gegen Insolvenz der Airline mit einem Aufschlag auf den Reisepreis bezahlt.

Einige Versicherungen bieten aber auch automatisch eine Umbuchung auf eine andere Airline an. Das hat den Vorteil, dass es egal ist, welche Möglichkeiten der Reiseveranstalter selbst hat. Die Versicherung hat dafür zu sorgen, dass der Kunde mit einem Alternativflug, notfalls auch mit einem Linienflug, sein Urlaubsziel erreicht und auch wieder nach Hause kommt. Nur wenn man eine solche Versicherung im Rahmen der Buchung abgeschlossen hat, kann man wirklich zu 100 % sicher sein, dass die Reise auch im Fall einer Insolvenz der Fluggesellschaft stattfindet.

Was passiert wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland Pauschalreisen über den sogenannten Sicherungsschein abgesichert sind. Dies ist ein Versicherungsschutz (oder die Zahlungszusage einer Bank), mit dem die Reiseveranstalter das Geld der Kunden absichern. Daraus folgt, dass ihr das Geld für eure gebuchte Reise beziehungsweise die Anzahlung wieder zurück bekommt*.

Hierfür spielt es übrigens keine Rolle, ob ihr online oder in einem Reisebüro, langfristig oder Last Minute gebucht habt. Ausgenommen sind lediglich Reisen, die unter 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten oder insgesamt weniger als 75 Euro kosten. Den Sicherungsschein solltet ihr immer in euren Reiseunterlagen finden.

*Die einzige Einschränkung zum Sicherungsschein betrifft die Gesamtsumme, die der Versicherer zahlen muss. Diese ist in Deutschland nämlich auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzt, was bei einem Konzern in dieser Größenordnung durchaus überschritten werden kann. In diesem Fall werden eure Kosten nur anteilig erstattet.

Ist eine Insolvenzversicherung für Flugreisen wirklich nötig?

Das kommt darauf an, mit welcher Fluggesellschaft ihr fliegt. Man sollte sich auf jeden Fall vor der Buchung einer Reise über die Airline erkundigen. Dabei reicht oftmals schon eine Suche bei den gängigen Online-Suchmaschinen. So erfährt man, ob etwas von Zahlungsengpässen bekannt ist oder ob die Airline in den letzten Monaten Abstürze zu verzeichnen hatte. Auch das kann, bei kleineren Airlines, schnell zur Insolvenz führen.

Schließlich muss müsst ihr euch aber darüber im Klaren sein, dass ihr keinen so tiefen Einblick in die Geschäfte und Geschäftsberichte der Airlines habt, dass ihr mit Gewissheit eine Pleite einer Fluglinie ausschließen könntet. Zumindest bei den großen deutschen Airlines kann man sich aber relativ sicher sein, dass man im Fall von Zahlungsschwierigkeiten oder einer drohenden Insolvenz etwas Entsprechendes im Bereich der Nachrichten und News-Seiten finden würde. Wer mit einer kleineren Airline fliegt oder einer solchen, die nicht in Deutschland ansässig ist und nicht zu den führenden Fluggesellschaften der Welt gehört, sollte sich auf jeden Fall über eine entsprechende Absicherung Gedanken machen.